Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie

Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten nun die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021. Außerdem wurde die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre berücksichtigt. Weiterhin sind die für den jeweiligen Ausbildungsort und -zeitpunkt bundeweite oder länderspezifische Anforderungen zu beachten.
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