Kindertagespflege

Kindertagespflege, was ist das eigentlich?

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben nach dem Kinderbildungsgesetz KiBiz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Kindertagespflege ist neben Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern (§22 Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII). Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, sie unterstützt und ergänzt die Erziehung und Bildung in der Familie und hilft Eltern dabei, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgestaltung der Kindertagespflege von den jeweiligen Richtlinien der kommunalen Jugendhilfeträger abhängig ist.