Krankengeld auch für Tagespflegepersonen möglich

 

Bisher galt für die Kindertagespflege die Sonderregelung der Einstufung als nicht hauptberuflich selbstständige Tätigkeit.

Durch Wegfall dieser Sonderregelung und durch die Herabsetzung der Einkommensbemessungsgrenze ist es seit dem 01.01.2019 nun auch für Tagespflegepersonen leichter möglich, mit der Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren.

Für weitere Informationen lesen Sie unser Merkblatt  für Tagespflegepersonen und wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.