Informationen für Kinder­tagespflege­­personen

Intro

Voraussetzungen

Chancen

Kinder­tagespflege­person werden

Intro

Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe

Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen.

Durch die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Neben der Erziehung und Betreuung des Kindes steht insbesondere die Förderung der emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung im Vordergrund.

Die Kindertagespflege als familiennahes und besonders flexibles Betreuungsangebot unterstützt Eltern dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Voraussetzungen

Sie haben Zeit und Freude am Umgang mit Kindern?

Kindertagespflegeperson zu sein, ist eine große Verantwortung, macht aber auch jede Menge Spaß. Es bedeutet nicht nur, Kinder zu betreuen, sondern gemeinsam mit den Eltern aktive Erziehungsarbeit zu leisten. Es ist daher wichtig, dass die Werte und Vorstellungen der Erziehungsarbeit übereinstimmen und, dass Sie Freude am Umgang mit Kindern und an deren umfassender Förderung und Bildung haben. Wie verhalten Sie sich z.B. wenn ein Kind nicht essen oder schlafen will, weint oder sich zwei Kinder streiten? In solchen Situationen sind eine gute Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen gefragt.

Als Kindertagespflegeperson sollten Sie besonders verantwortungsbewusst, flexibel und zuverlässig sein. Oftmals bedeutet die Betreuung mehrerer Kinder auch eine körperliche und psychische Belastung.

Sofern die Kinder im eigenen Haushalt betreut werden, muss sichergestellt sein, dass die Räumlichkeiten über eine entsprechende altersgerechte Ausstattung verfügen. Bitte beachten Sie, dass bei Mietwohnungen oder Eigentumswohnung zunächst das Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden sollte.

Sie sollten an pädagogischen Fragestellungen, weiteren Qualifizierungen und Fortbildungen interessiert sein. Bei Ihrer Tätigkeit arbeiten Sie in enger Kooperation mit den Eltern, der Fachberatungsstelle, dem zuständigen Jugendamt und anderen Kindertagespflegepersonen zusammen. Sie verfügen außerdem über Organisationstalent und haben keine Scheu vor der anfallenden Büroarbeit, denn als Kindertagespflegeperson sind Sie selbstständig.

Chancen

Was bietet mir die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Als Kindertagespflegeperson sind Sie in der Regel selbstständig tätig. Sie können Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Abhängig von Ihren Lebensverhältnissen und Raumbedingungen entscheiden Sie selber, wie viele Kinder Sie betreuen und in welchem Stundenumfang Sie tätig sein möchten.

Sie sind eine wichtige Bezugsperson für die Ihnen anvertrauten Kinder – Sie fördern und begleiten deren Entwicklung.

Detaillierte Informationen zu den Chancen und Möglichkeiten erhalten Sie beim Tagesmütternetz. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@tagesmuetternetz.de oder rufen Sie uns an 02261 – 886886.

Kinder­tagespflegeperson werden

Wie kann ich Tagesmutter, Tagesvater oder Kinderfrau werden?

Als Tagesmutter oder Tagesvater, die ein oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese ist immer dann erforderlich, wenn die Betreuung

  • mehr als 15 Stunden in der Woche
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt
  • außerhalb des Elternhauses der Kinder

stattfindet.

Die Pflegeerlaubnis beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.

Für folgende Städte und Gemeinden erhalten Sie die Anträge auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis beim Tagesmütternetz:

  • Bergneustadt
  • Engelskirchen
  • Hückeswagen
  • Lindlar
  • Marienheide
  • Morsbach
  • Nümbrecht
  • Reichshof
  • Waldbröl
  • Wiehl
  • Wipperfürth

Als Bürger/in der Stadt Wiehl /der Hansestadt Wipperfürth erhalten Sie den Antrag entweder beim Tagesmütternetz oder bei der Stadt Wiehl/Hansestadt Wipperfürth. Nach erfolgter Antragstellung setzen sich die Mitarbeiterinnen des Tagesmütternetz Oberberg e.V. mit Ihnen in Verbindung.

Die gesetzlichen sowie die formalen Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis sind in §§ 23 und 43 SGB VIII und in den Richtlinien der jeweiligen örtlichen Jugendhilfeträger festgelegt. Dazu zählen unter anderem:

  • die Feststellung der Eignung zur Kindertagespflegeperson durch eine Fachberaterin
  • die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden volljährigen Personen gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
  • ein ärztliches Attest der Kinder-Kindertagespflegeperson
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • der Abschluss eines Grundqualifizierungskurses nach dem Curriculum des Dt. Jugendinstitutes (mind. 80 Unterrichtsstunden), hiervon ausgenommen werden können Personen mit pädagogischer Ausbildung und ausgewiesener praktischer Erfahrung

Als sogenannte Kinderfrau betreuen Sie ein oder mehrere Kinder im Haushalt der Eltern. Sollten Sie Interesse an dieser Betreuungstätigkeit haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, denn hier gelten andere Voraussetzungen.

Das Haus der Familie in Wipperfürth bietet in Kooperation mit dem Tagesmütternetz regelmäßig Qualifizierungskurse an.

Wir verfügen über ein flächendeckendes Netz an Kindertagespflegepersonen. Sollten Sie bereits über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen, können Sie sich deshalb gerne bei uns melden.