Aktuelles

Tag der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2021

Den Tag der gewaltfreien Erziehung gibt es seit 2004 in Deutschland.

Seit Ende des Jahres 2000 haben Kinder in Deutschland ein neues Recht. Der Inhalt ist eindeutig: Gewalt ist kein Mittel der Erziehung. Kinder zu schlagen, sie körperlich oder seelisch zu verletzen, ist gesetzlich verboten. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ So steht es im Paragrafen 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz gilt für Eltern und alle Personen, die Kinder pflegen, erziehen und beaufsichtigen.

Der Gedenktag soll Eltern darin unterstützen, ihre Erziehungskompetenz zu stärken und den Kinderrechten in der Familie Gehör zu verschaffen. Wir müssen uns alle immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass Gewalt im Familienalltag, in welcher Form auch immer, keinen Platz haben darf. Er soll aber auch dazu aufrufen, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder trägt.

Das Plakat erklärt wie alle Akteure ein gemeinsames Zeichen setzten können.

Einfach mit dem Motto  “Wir sind unschlagbar ein Bild gestalten und in Ihre Fenster hängen“.

Die Tagespflegepersonen sind ebenso dazu aufgerufen sich an dieser Aktion zu beteiligen, Ihren Gestaltungsmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt!

Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie

Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten nun die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021. Außerdem wurde die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Ersthelfende auf 3 Jahre berücksichtigt. Weiterhin sind die für den jeweiligen Ausbildungsort und -zeitpunkt bundeweite oder länderspezifische Anforderungen zu beachten.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

Corona-Kita-Studie

Im Rahmen der Studie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“ wird eine Befragung der Kindertagespflegestellen durchgeführt, welche auch Teil der „Corona-KiTa-Studie“ des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. In der Corona-KiTa-Studie geht es insbesondere um die Corona-bedingten organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen und Lösungsansätze der Kindertagespflegestellen.

Wir bitten Sie herzlich, an dieser Studie teilzunehmen um somit die Möglichkeit zu nutzen, einen Einblick zu geben, was die Corona-Pandemie für die Kindertagespflege bedeutet und welche Vorkehrungen in Kindertagespflegestellen wichtig sind, um Kinder und Kindertagespflegepersonen bestmöglich zu schützen.

Ihre Teilnahme an der Befragung ist für den Erfolg der Studie entscheidend, nur mit Ihrer Unterstützung können auch wirklich aussagekräftige Ergebnisse gewonnen werden.

Wie können Sie als Kindertagespflegeperson an der Befragung teilnehmen?
Um an der Online-Befragung teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse unter folgendem Link, bzw. scannen Sie den QR-Code. Ihnen wird daraufhin ein personalisierter Einladungslink per E-Mail zugesendet, welcher Sie zur der Umfrage leitet.

Internetadresse:https://umfragen.soko-institut.de/index.php/96413/token/iv54x 

Das Beantworten des Fragebogens wird insgesamt ca. 20 bis 40 Minuten in Anspruch nehmen, je nachdem ob Sie im Frühjahr/Sommer 2020 schon an der ERiK-Befragung teilgenommen haben. (Hinweis: Sollten Sie an der ERiK-Befragung teilgenommen haben, erhalten Sie möglicherweise ein weiteres Anschreiben zu dieser Befragung. Bitte nehmen Sie in diesem Fall nur einmal teil.). Sie können Ihre Teilnahme während des Ausfüllens jederzeit unterbrechen und die Befragung zu einem späteren Zeitpunkt unter erneuter Eingabe des Zugangscodes fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz
Alle Regeln des deutschen Datenschutzes und der EU-DSGVO werden eingehalten. Weitere detaillierte Hinweise zum Datenschutz finden Sie im angehängten Datenschutzblatt.

Für den Erfolg der Studie ist Ihre Unterstützung entscheidend!

Wahl Jugendamtselternbeiräte

Die Wahl der Jugendamtselternbeiräte findet in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November 2020 statt (§11 ABs. 2 KiBiz).
Alle weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wahl Elternbeirat

Bis zum 10. Oktober wählt die Elternversammlung die Mitglieder des Elternbeirates.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Krankengeld auch für Tagespflegepersonen möglich

 

Bisher galt für die Kindertagespflege die Sonderregelung der Einstufung als nicht hauptberuflich selbstständige Tätigkeit.

Durch Wegfall dieser Sonderregelung und durch die Herabsetzung der Einkommensbemessungsgrenze ist es seit dem 01.01.2019 nun auch für Tagespflegepersonen leichter möglich, mit der Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren.

Für weitere Informationen lesen Sie unser Merkblatt  für Tagespflegepersonen und wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

 

Datenschutz für die Praxis

Nach Inkrafttreten der EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 hat der Schutz personenbezogener Daten massiv an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen. Der Bundesverband stellt auf seiner Homepage Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Verfügung.Dabei werden Fragen aufgegriffen, die vor allem Mitarbeiter/-innen von Fachdiensten und Fachberatungsstellen sowie Bildungsträger und Kindertagespflegepersonen beschäftigen. Darüber hinausgehende Fragen zum Datenschutz beantwortet der Bundesverband auf Anfrage telefonisch oder per Mail.
FAQ für Kindertagespflegepersonen

Mit Kalli putzmunter

Wir haben ehandpuppe-fuer-homepageinen neuen Kollegen bekommen, er heißt Kalli.
Kalli ist eine große Handpuppe mit 20 blitzweißen Zähnen. Er möchte gerne überall dort zum Einsatz kommen, wo sich das tägliche Zähneputzen schwierig gestaltet. Als Handpuppe kommt er mit den Tageskindern spielerisch ins Gespräch, zeigt ihnen wie man Zähne putzt und animiert sie, ihm nachzuahmen. Auch in anderen Bereichen des Betreuungsalltags lässt sich Kalli vielfältig einsetzen.

Tagespflegepersonen können Kalli zur Unterstützung ihrer pädagogischen Arbeit unentgeltlich (gegen Pfand) ausleihen.

Bitte sprechen Sie uns an.

Inklusion „von Anfang an“

Inklusion in der Kindertagespflege
In einer Fortbildungsreihe von 100 Unterrichtseinheiten wurden 24 Tagespflegepersonen aus dem Oberbergischen Kreis erfolgreich qualifiziert. Das Kreisjugendamt hat diese Qualifikation als eines der ersten Jugendämter in NRW möglich gemacht.
Die TeilnehmerInnen erhielten Einblicke in verschiedene Themenbereiche der inklusiven Arbeit. So wurden Grundlagen der Entwicklungspsychologie, der Bindungs- und Beziehungsgestaltung bei Kindern mit besonderen Förderbedarfen, mögliche pädagogische Interventionen und lösungsorientierte Gesprächsführung sehr praxisnah vermittelt und vertieft. Die AbsolventInnen sind nun darauf vorbereitet auch inklusive Tageskinder in Tagespflege zu betreuen.
Veranstaltungsort und Anbieter war das Fortbildungszentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. Köln. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Tagesmütternetz Oberberg e.V. statt.

Die stolzen Tagespflegepersonen bei der Zertifikatsübergabe